In Nordrhein-Westfalen wird geprüft, ob Weichspüler aus den Gefängnissen verbannt werden soll, weil Gefangene Weichspüler, die Gamma-Butyrolacton enthalten, auch für einen schnellen Rausch verwenden. Weichspüler kann in Gefängnissen legal erworben werden, um z.B Sportkleidung in der Zelle von Hand zu waschen.
Quelle:
http://www.welt.de/vermischtes/kurioses/article12636470/Haeftlinge-schnupfen-neuerdings-Weichspueler.html
http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=nachrichten&Nachricht_ID=36988&Nachricht_Title=Nachrichten_Drogen-Spray%3A+Weichsp%FCler+als+Grundlage&type=0
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 23. November 2011 um 21:26 Uhr



